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Eisdosen oder Joghurtbecher: Zum Einfrieren von Speisen geeignet?

Aug 4, 2020

Kann man die Verpackungen von Speiseeis, Margarinedosen oder Joghurtbecher weiterverwenden, um andere Speisen darin aufzubewahren oder einzufrieren?

Einweg-Verpackungen sind für das spezielle Lebensmittel und den einmaligen Gebrauch gedacht. Deshalb sind Joghurtbecher, Margarinedosen, Eisboxen oder sonstige Einmal-Verpackungen nicht für die Weiterverwendung z.B. zum Einfrieren oder zum Erwärmen in der Mikrowelle geeignet.

Aus Kunststoffverpackungen können Chemikalien aus der Verpackung in Lebensmittel übergehen. Hersteller von Verpackungen müssen erklären, dass die gesetzlichen Bestimmungen für den Übergang von Chemikalien eingehalten werden. Dazu müssen sie dem Abfüller eine Konformitätserklärung vorlegen – aber nur für einen speziellen Verwendungszweck. Wenn z. B. die Dose zum Verkauf von fettfreien Sorbets bestimmt ist, kann es sein, dass bei fettigen oder heißen Lebensmittel die gesetzlichen Grenzwerte für den Übergang von Chemikalien nicht eingehalten werden. Also sollte man in die Sorbetpackung keinesfalls die fettige, heiße Suppe zum Abkühlen und Einfrieren einfüllen und diese nicht zum Auftauen in die Mikrowelle stellen. Außerdem wurden solche Einmal-Verpackungen nicht für die dauerhafte Nutzung und wiederholtes Spülen hergestellt, so dass wir auch deshalb vorsorglich von der Weiterverwendung abraten. Selbst um  Lebensmittel wie Kuchen oder Früchte einzufrieren, empfehlen wir aus Vorsorgegründen eine Weiterverwendung zu vermeiden, auch wenn die Wahrscheinlichkeit eines Chemikalienübergangs deutlich geringer ist als bei heißer, fettiger Suppe.

Lebensmittel sollten generell möglichst nicht heiß in Kunststoffbehälter gefüllt oder darin erhitzt werden. Fettige Lebensmittel sollten besser in Edelstahl, Glas oder Porzellan erhitzt oder aufbewahrt werden, da sie besonders anfällig für den Übergang von Schadstoffen aus der Verpackung sind.

Weitere Tipps zum Umgang mit Kunststoffbehältern für Lebensmittel und sinnvolle Alternativen finden Sie in unserer Broschüre „Kunststoffe erkennen und bewerten“.

Quellen:

Quelle Verbraucherzentrale NRW

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