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Welche Unterschrift zuerst: Kaufvertrag oder Darlehensvertrag?

Wie schnell kann es heutzutage passieren, daß die Finanzierung steht, aber das Traumhaus wurde vor der Nase an jemand anderen verkauft? Oder Sie waren beim Notar und die Finanzierung platzt?

„Eine häufige Frage, wenn junge Paar bei mir sitzen ist daher, „Herr Schütt, sollten wir zuerst den Darlehensvertrag oder den Kaufvertrag unterschreiben?““

Ralf Schütt ist Inhaber der Beratungskanzlei HIPPP und mit mehr als 29 Jahren Erfahrung im Immobilien- und Finanzierungsgeschäft tätig. Seine Beratung ist gerade in den Fällen gefragt, wenn es „speziell“ oder „tricky“ wird: Druck vom Makler, Neubau, Eigenkapitaldecke ist etwas eng, Selbstständigkeit oder, wenn Situationen entstehen wie Darlehensvertrag unterschrieben, aber Haus weg oder Kaufvertrag unterschrieben, aber Finanzierung geplatzt.

Mit viel Feingefühl und persönlicher Note führt er seine Klienten von anfänglicher Skepsis (auch Beratern gegenüber) und der Aussage „es sich nicht leisten zu können“ hinüber zu dem Gefühl „es geschafft zu haben“ und dem Stolz, sogar seinen persönlichen Berater gehabt zu haben.
Bei der Firma HIPPP bleibt dabei alles in der Familie, der Ansprechpartner bleibt gleich, und in 80 % der Fälle führt diese Arbeitsweise zu einer langjährigen erfolgreichen engen persönlichen Zusammenarbeit.

„Letztendlich kann ich diese Entscheidung, was zuerst unterschrieben werden sollte, nicht treffen“, so der Experte, „aber ich versuche alle Fakten aufzuzählen und so zu erklären, daß jeder für sich diese Entscheidung treffen kann. Teil meiner Beratung und Betreuung ist es allerdings, daß beide Termine entspannt stattfinden können.“

Als besonderen Service seiner Beratung bietet Ralf Schütt auch direkte Gespräche mit den Maklern, Bauträgern oder Verkäufern an. „Gerade durch die Knappheit an Immobilien und das Überangebot an Interessenten, entsteht oftmals ein enormer Termindruck zum Abschluß des Kaufvertrages. Ich rate dringend davon ab, übereilte Kaufverträge abzuschließen, wenn die Finanzierung in irgendeiner Form unklar ist.
Die Profivariante sieht so aus: Am besten alles an einem Tag. 1. Schritt: Sie unterschreiben den Darlehensvertrag. 2. Schritt: Sie erhalten vom Banker die Formulare für die Grundschuldbestellung. 3. Schritt: Sie schließen den Kaufvertrag ab. 4. Schritt: Sie bestellen mit dem Notar die Grundschuld ( ohne Makler und Verkäufer).“
Wer wissen möchte wie teuer eine verkehrte Reihenfolge sein kann (Stichwort Nichtabnahmeentschädigung) und mehr Informationen zu diesem Thema haben möchte , kann diese unter dem folgenden link finden:

Noch mehr Informationen liefert Ralf Schütt für Interessierte in seinen Seminaren zum Thema „Haus kaufen: Wie viel Haus kann ich mir leisten?“an.
Das nächste Seminar: „Werde Hauskaufheld!“ findet am 22.02.2020 an der Volkshochschule in Uetersen-Tornesch statt.
Die gleichen Schwerpunkte, aber zum Thema „Passives Einkommen – Geld verdienen mit Immobilien – keine Angst vor Mietern!“ können Sie bereits früher in diesem Seminar am 11.01.2020 erfahren:
http://www.vhs-tornesch-uetersen.de/index.php?id=87&kathaupt=11&knr=192-1304 (fast ausgebucht)

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