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Besonderheiten des Gartenbaus bei Reform der landwirtschaftlichen Unfallversicherung berücksichtigen

Okt 24, 2007

ZVG-Vizepräsident Jürgen Mertz fordert Herausnahme des Gartenbaus aus dem Lastenausgleich

(ZVG) Die Gartenbau-Berufsgenossenschaft müsse aus dem innerlandwirtschaftlichen Lastenausgleich bei der Unfallversicherung herausgenommen werden. Das forderte Jürgen Mertz aus Hadamar, Vize-Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), vergangenen Montag in der Anhörung des Bundestags-Ausschusses für Arbeit und Soziales zum Gesetzentwurf, der die Modernisierung der landwirtschaftlichen Sozialversicherung zum Ziel hat.

„Bei der Gartenbau-Berufsgenossenschaft handelt es sich um einen bundesweiten Träger mit bundesweit einheitlichem Beitragsmaßstab, so dass dort schon ein Lastenausgleich zwischen den Versicherten durchgeführt wird. Eine Übertragung des Lastenausgleichs per Gesetz auf den Gartenbau führt daher zu einer Doppelbelastung, die nicht hinnehmbar ist“, betonte Jürgen Mertz.

Deutlich machte der ZVG in der Anhörung auch, dass die jetzt im Gesetz vorgesehene Bemessungsgrundlage für den Lastenausgleich zu viele Unbekannte enthalte. Weiter greife sie zum Beispiel auf das Bewertungsrecht zurück und damit auf Werte, die für steuerliche Zwecke erhoben würden.

Weitere Schwerpunkte der ZVG-Forderungen für den Berufsstand betreffen die Bereiche der Unfallverhütung und Öffentlichkeitsarbeit. Der Gesetzentwurf lasse keinen ausreichenden Spielraum mehr, um die gesamte Bandbreite des Gartenbaus im Bereich Unfallverhütung und Öffentlichkeitsarbeit sachgerecht abzudecken, wenn in diesen Bereichen eine Zentralisierung bei dem neu zu gründenden Spitzenverband erfolgen soll. Hier sei dringend Nachbesserungsbedarf geboten.

Ferner wurde gegenüber den Abgeordneten nochmals deutlich auf die strukturellen Unterschiede in der Unfallversicherung zwischen der Gartenbau-Berufsgenossenschaft und den landwirtschaftlichen Unfallversicherungen hingewiesen. Diese beträfen sowohl den Kreis der versicherten Unternehmen, als auch den Beitragsmaßstab sowie den hohen Arbeitnehmeranteil unter den versicherten Personen. Aufgrund der im Gesetzentwurf festgeschriebenen Mehrheitsverhältnisse im Spitzenverband rechnet der ZVG damit, dass diese Besonderheiten nicht mehr ausreichend berücksichtigt werden.

Als Fazit bleibt für den Zentralverband Gartenbau daher festzuhalten: In dem Gesetzentwurf werden die Belange des Gartenbaus in keiner Weise berücksichtigt. Ohne Änderungen im Gesetzgebungsverfahren wird es zu einer weiteren Kostenbelastung für die Gartenbaubetriebe kommen und das bei gleichzeitiger Leistungseinschränkung.

„Das werden wir so nicht akzeptieren“, formuliert ZVG-Vizepräsident Jürgen Mertz und fordert gleichzeitig die Politik auf, den Gartenbau im Gesetzentwurf zur Unfallversicherung so zu berücksichtigen, wie es ihm anhand der Versichertenzahlen zusteht.

Quelle (lifePR)

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