Verbraucherzentrale berät zu Ansprüchen bei mangelhaften Pauschalreisen
„Zum Ende der Urlaubszeit ist regelmäßig eine erhöhte Nachfrage von Verbrauchern zu Ansprüchen wegen Reisemängeln zu verzeichnen“, so Bettina Dittrich von der Verbraucherzentrale Sachsen. Das heißt jedoch nicht, dass die Mehrzahl der Pauschalreisen nicht in Ordnung war. Immerhin hat das Leipziger Institut für empirische Forschung herausgefunden, dass im vergangenen Jahr 94 % der ostdeutschen Ferientouristen mit ihrem Urlaub zufrieden waren. Doch auch bei den verbleibenden 6 %, die Mängel an ihrer Urlaubsreise beanstandet haben, handelt es sich nicht immer um berechtigte Ansprüche im Sinne des Reiserechtes. Bloße Unannehmlichkeiten, die den Urlaubsnutzen nicht beeinträchtigen, stellen keine Mängel dar, sondern sind hinzunehmen.
„Wer nach dem Urlaub beabsichtigt, Minderungsansprüche geltend zu machen, sollte sich vorher beraten lassen“, so Bettina Dittrich. Rügt man etwa nur „nicht abwechslungsreiche Speisen“, „teilweise verschimmeltes Brot“ oder „unhöfliches Personal“, wird man kaum Chancen haben, Minderungsansprüche durchzusetzen. Dittrich verweist in diesem Zusammenhang auf ein Urteil des Amtsgerichtes Duisburg vom 01.10.2008.
Bei berechtigten, gravierenden Urlaubsmängeln allerdings rät sie, sich nicht mit einem Gutschein abfertigen zu lassen.
Diese und weitere Tipps für Pauschalurlauber sind in dem Ratgeber „Ihr Recht auf Reisen“ nachzulesen, der 4,90 € kostet und in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen erhältlich ist.
Ansprechpartner:
Verbraucherzentrale Sachsen e.V.
Telefon: +49 (341) 696 29-0
Fax: +49 (341) 6892 826
Jetzt eine Nachricht senden
Quelle (lifePR)
Kommentar hinterlassen