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Schutz des Erbrechts nichtehelicher Kinder

Mrz 2, 2013

Die Länder haben heute einem Gesetz zugestimmt, das die erbrechtlichen Ansprüche nichtehelicher und einzeladoptierter Kinder besser schützen und hierzu eine bestehende Lücke schließen soll. Das Gesetz, das auf einem Entwurf des Bundesrates basiert, sorgt dafür, dass die sogenannten „weißen Karteikarten“ – auf denen die Geburt dieser Kinder im Standesamt registriert ist – sukzessive in das zentrale Testamentsregister der Bundesnotarkammer überführt werden. Dies verhindert die Erteilung unrichtiger Erbscheine.

Hintergrund ist eine Ungleichbehandlung ehelicher mit nichtehelichen bzw. einzeladoptierten Kindern. Obwohl auch diesen seit einigen Jahren ein gesetzliches Erbrecht zusteht, differenzierten die Standesämter bis Ende 2008 bei der Eintragung der Geburt: Eheliche Kinder wurden in das Familienbuch, nichteheliche Kinder in die „weißen Karteikarten“ eingetragen. Bisher fehlte es jedoch an einer eindeutigen Rechtsgrundlage für die Weitergabe dieser Informationen an das Nachlassgericht, welches hierauf dringend angewiesen ist.

Quelle pressrelations.de

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