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Getränke-Check der Verbraucherzentrale deckt Verstöße in Gaststätten und Cafes auf

Aug 2, 2012

Gastwirte halten sich nicht immer an die gesetzlichen Regelungen beim Getränkeausschank. Dies ergab eine aktuelle Stichprobe der Verbraucherzentrale im Juli 2012 in 51 Gaststätten und Cafes in Rheinland-Pfalz. Bei ihren Bestellungen in zufällig ausgewählten Gaststätten in Mainz, Koblenz, Ludwigshafen, Kaiserslautern, Speyer und Trier stellten die Tester vor allen folgende Defizite fest: Alkoholfreie Getränke waren oft teurer als das günstigste alkoholische Getränk. Laut Gesetz muss jedoch mindestens ein alkoholfreies Getränk günstiger sein als das preiswerteste alkoholische. Mineralwasser wurde oft nicht in geschlossenen Flaschen serviert, sondern kam im Glas oder in einer geöffneten Flasche an den Tisch. Das ist gesetzlich nicht zulässig. Weniger Probleme gab es mit unterschrittenen Füllmengen. Aber auch hier lohnt es, genau hinzuschauen.

 

Null-Promille-Drink häufig teurer als Bier

Nur zwei Drittel der Gastwirte bot seinen Gästen mindestens ein alkoholfreies Getränk an, das hochgerechnet auf einen Liter nicht teurer war als das billigste alkoholische. Und das, obwohl das Gaststättenrecht Gastwirte dazu verpflichtet. Diese Vorgabe soll verhindern, dass Menschen mit schmalem Budget wie Kinder und Jugendliche aus Kostengründen eher zu alkoholischen Getränken greifen.

Das Ergebnis fällt noch schlechter aus, wenn große Gebinde wie 0,75 Liter Wasserflaschen beim Preisvergleich außen vor bleiben. Werden nur übliche Bestellmengen von bis zu einem halben Liter berücksichtigt, hält sich sogar jeder zweite Gastwirt nicht an die Regelungen.

„Dies ist wahrlich keine Erfolgsbilanz, sondern unterläuft den Jugendschutz, die Suchtprävention und Verkehrssicherheit“, so Susanne Umbach von der Verbraucherzentrale. Sie sieht die Gastwirte in der Pflicht, ihr Getränkeangebot zu überprüfen und Defizite entsprechend nachzubessern. Verbraucher sollten dem Ordnungsamt Verstöße melden.

„Ganz und gar nicht prickelnd“

findet Verbraucherschützerin Umbach auch das Ergebnis des Mineralwasser-Tests. „Kaum ein Gastronom hat sich an die gesetzliche Vorgabe gehalten und Mineralwasser ungeöffnet an den Tisch gebracht“, moniert sie. „Nur in zwei von 51 Bestellungen wurde korrekt serviert.“

Der Praxistest zeigt, dass meist in bereits geöffneten Flaschen (65 Prozent) oder im Glas (31 Prozent) serviert wurde.

Laut Mineral- und Tafelwasserverordnung muss die Flasche verschlossen serviert werden. Nur so ist eine unverfälschte Qualität des Wassers bis zum Verzehr garantiert. „Wer das Mineralwasser im Glas oder der geöffneten Flasche bekommt, kann nie sicher sein, was wirklich drin ist“, erläutert die Ernährungsexpertin. Möglich ist, dass die Gläser mit aufgesprudeltem Leitungs- statt mit Mineralwasser gefüllt sind. Mineralwasser stammt aus natürlichen Quellen und zeichnet sich durch seinen Gehalt an Mineralstoffen und Spurenelementen aus. Tafelwasser hingegen kann an jedem beliebigen Ort hergestellt werden und besteht in erster Linie aus Trinkwasser, dem Kohlensäure aber auch Mineralien zugesetzt wurden. Das Wasser auf der Getränkekarte kann sich also auch als preiswertes Leitungswasser entpuppen. „Wenn Verbraucher Mineralwasser wünschen und dafür auch bereit sind entsprechend zu zahlen, sollten sie dieses ausdrücklich bestellen und auf ungeöffnete Flaschen bestehen“ rät die Verbraucherschützerin. Vor allem die Wirte sind hier gefordert, ihr Personal besser zu schulen

Eis statt Cola?

Eine unzureichende Füllmenge haben die Tester bei 4 von 34 der bestellten Erfrischungsgetränke moniert. Gerade bei großer Hitze sind Eiswürfel- oder Zitronenbeigabe beliebt und können mehr Inhalt vortäuschen und den Gast über Gebühr zur Kasse bitten. Auch hier lohnt es sich, aufmerksam zu sein und ggf. zu reklamieren. VZ-RLP

Für weitere Informationen:
www.vz-rlp.de

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