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Niedersächsisches Rauchverbot gilt auch für Wasserpfeifen und Shisha-Bars

Jan 16, 2008

Das niedersächsische Nichtrauchergesetz gilt auch für Wasserpfeifen-Dampf. Für Shisha-Bars zum Beispiel gelten dieselben Vorschriften wie für Gaststätten, wenn dort gewerbsmäßig bewirtet wird. Rauchen ist nur in einem untergeordnetem Nebenraum erlaubt. Die Techniker Krankenkasse (TK) Niedersachsen begrüßt diese Regelung, denn der Shisha-Rauch ist genauso gefährlich wie der Zigarettenqualm und kann – gerade für die jungen Menschen – eine Einstiegsdroge zum Nikotinkonsum darstellen.
Nach einer Studie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rauchen 14 Prozent der Jugendlichen in Deutschland mindestens einmal im Monat Wasserpfeife. Das Shisha-Rauchen ist der Renner in Szene-Treffs und Jugendzimmern. Da sich der wassergekühlte Rauch leichter inhalieren lässt, kann er besonders für unerfahrene Raucher wie Kinder und junge Menschen gefährlich sein.“Die aufgenommenen Schadstoffmengen sind größer als bei filterlosen Zigaretten“, erklärt Ulrike Mickelat, Sprecherin der TK Niedersachsen. Der Raucher einer Wasserpfeife nimmt im Vergleich mehr Kohlenmonoxid und fast die zwanzigfache Menge an Teer auf. „Im Rauch der Shisha wurden Schadstoffe wie Arsen, Chrom und Nickel nachgewiesen, die zu Lungen-, Blasenkrebs und Tumoren an den Lippen führen können“, so Mickelat weiter.
Problematisch ist, dass der eingeatmete Rauch nicht nach Tabak, sondern nach Fruchtaroma schmeckt. Die Hersteller bieten außergewöhnliche Geschmacksrichtungen wie Doppelapfel, Cappuccino, Kokosnuss, Multifrucht und Cola an. Auch Nichtraucher werden so durch interessant klingende Tabaknamen verführt.
       
Weitere Informationen zum Thema Rauchen und Shishas erhalten Interessierte im Internet unter www.tk-online.de, Stichwort „Rauchen“,
www.bfr.bund.de und www.stk.niedersachsen.de.
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