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Neue Verordnung, neue Anforderungen

Sep 30, 2009

Hausbesitzer und Bauherren ab 1. Oktober in der Pflicht

Um rund 30 Prozent wird der Energiestandard bei Neubau und Sanierungen verbessert, wenn ab 1. Oktober die geänderte Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) greift. Jetzt zum Start gelten auch noch einige Übergangsregelungen bei den Förderprogrammen für Neubau und Sanierung.

Ziel des Gesetzgebers ist den Energieverbrauch von Gebäuden durch die Novelle weiter zu senken, um damit seine Klimaziele zu erreichen. Deshalb gelten ab diesem Donnerstag, dem 1. Oktober neue verschärfte Energiestandards. Das heißt für Hausbesitzer oder Bauherren in der Praxis: Sie sollten sich vor Baubeginn genau informieren, welche Bedingungen sie nun erfüllen müssen, und vor allem welche Förderprogramme sie nutzen können. „Die Verschärfung mutet zwar auf den ersten Blick für manche als ärgerlicher Kostentreiber an, doch bei den heutigen Energiepreisen sind sogar noch deutlich bessere Energiestandards wie zum Beispiel das Passivhaus wirtschaftlich sinnvoll“, betont eza!- Geschäftsführer Martin Sambale. Daher empfiehlt er auch jedem Bauherren und Hausbesitzer, sich unabhängig von der neuen EnEV 2009 nicht an den Mindeststandards zu orientieren, sondern stets die bestmögliche energetische Qualität bei Neubau und Sanierung anzustreben.

Wichtig ist die Novelle für die Förderprogramme der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Denn durch die neuen Vorgaben der EnEV 2009 verschieben sich die Energieeffizienzklassen, die über die Förderhöhe entscheiden. Diese sollte man auf alle Fälle beachten, denn unter Umständen kann man schon mit geringem Mehraufwand in eine besser geförderte Effizienzklasse kommen; beispielsweise durch ein paar Zentimeter mehr Wärmedämmung. In einer Übergangszeit bis zum Jahresende können die Förderanträge allerdings sowohl nach der alten EnEV wie auch nach der neuen EnEV 2009 gestellt werden. Und die nächste Stufe der EnEV ist bereits in Arbeit: Ab 2012 ist eine nochmalige Verbesserung der geforderten Energiestandards um weitere 30 Prozent geplant.

Weitere Informationen zur EnEV gibt es im Internet unter www.eza.eu. Eine persönliche Beratung, die gerade im Hinblick auf die Förderung sehr wichtig ist, bieten alle eza!- Energieberater in den 50 Beratungsstellen im Allgäu sowie über das Infotelefon +49 (180) 5333522 (14ct/min).

Änderungen in der EnEV 2009 für Neubauten:

– Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf für Heizung und Warmwasser um 30 Prozent niedriger liegen als bisher.
– Das erreicht man so: Gebäudehülle und Anlagentechnik sind zu verbessern. Beides zusammen trägt etwa je zur Hälfte zur Senkung des Energiebedarfs bei.
– Das heißt: Jetzt muss die Wärmedämmung der Gebäudehülle im Schnitt um etwa 18 Prozent effizienter sein als noch nach der EnEV 2007, der bisher gültigen Version.
– Zugleich muss der Anteil erneuerbarer Energien an der Haustechnik ebenfalls 15 %

erreichen (laut Erneuerbare Energien Wärmegesetz), etwa durch eine Solaranlage zur Warmwasserbereitung.
– Der Hausbesitzer hat die Wahl: Setzt er nicht oder weniger als zu 15 % auf erneuerbare Energien, muss er stattdessen zusätzlich die Dämmung der Gebäudehülle verbessern.

für Bestandsbauten:
– Dämmt der Hausbesitzer Wände neu oder tauscht Fenster aus, müssen neue Bauteile im Schnitt einen etwa 30 Prozent besseren energetischen Wert erreichen als bisher.
– Alternativ kann der Haussanierer dafür sorgen, dass der Jahresprimärenergiebedarf des gesamten Gebäudes der EnEV entspricht. Dabei können bereits durchgeführte Maßnahmen berücksichtigt werden, etwa eine bereits eingebaute moderne Heizanlage.
– Aus für Stromheizungen: Nur noch bis zum Jahr 2020 dürfen in Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohnungen Nachtspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre sind (also, die vor dem 1.10. 1978 eingebaut wurden), in Betrieb sein.

Quelle (lifePR)

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