Wie man richtig vererbt und verschenkt, und das unter Berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage, darüber informiert die IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg am Dienstag, 3. November. Die kostenfreie Veranstaltung findet um 18 Uhr in der IHK, Romäusring 4, in VS-Villingen statt.
Zum 1. Januar dieses Jahres ist das Gesetz zur Reform des Erbschaftssteuerrechtes in Kraft getreten. Das Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht wurde durch die Reform grundlegend verändert. Wo liegen die Neuerungen? Was bringen die gesetzlichen Änderungen? Und welche Gestaltungsmöglichkeiten gibt es? Diese und weitere Fragen werden bei der Veranstaltung durch erfahrene Referenten beantwortet.
Winfried E. Schmid und Stefan Crivellin (Steuerberater der Kanzlei WSS in Rottweil) informieren nicht nur über alle Neuerungen bei den gesetzlichen Grundlagen, sie stellen auch die neuen Bewertungsregelungen für Betriebs- und Grundvermögen dar. Außerdem wird der ehrenamtliche IHK-Nachfolgemoderator das Moderatorenkonzept zur Sicherung der Unternehmensnachfolge erläutern und nützliche Hinweise und Tipps für die Nachfolgeregelung geben.
In Deutschland stehen jedes Jahr 71.000 Unternehmen vor einer Nachfolgeregelung, die meist mehr oder weniger gut umgesetzt wird. Deshalb ist es wichtig rechtzeitig vorzusorgen, damit die Unternehmen zukünftig weiter erfolgreich bestehen bleiben.
Quelle lifePR
Popularity: 1% [ Kommentar zum Artikel abgeben]
Leser dieses Artikels suchten auch nach:
- Erbschaftssteuer: Erneut reformiert
- Das neue Erbrecht gilt ab dem 01. Januar 2010
- Neues Bilanzrecht ab 2009 - Was müssen Sie im Unternehmen tun?
- E-Learning Case Studies for you
- 1-Euro-GmbH rein, Eigenkapitalersatzrecht raus: Ein ausführlicher Überblick zur GmbH-Reform 2008
Haftungsauschluss:
Schlaunews.de ist inhaltlich nicht verantwortlich für die von Drittanbietern eingelieferten Pressemeldungen. Die Urheber der Texte stehen am Ende der jeweiligen Pressemeldung, oder sind dort als Quelle verlinkt. Allein diese sind für den Inhalt verantwortlich. Schlaunews.de bietet die Einlieferung kostenloser Pressemeldungen durch Dritte an, macht sich die Inhalte aber nicht zu eigen. Sollte der Urheber nicht ersichtlich sein oder Sie wollen Meldungen löschen lassen, dann besuchen Sie nachfolgenden Link für weitere Informationen:
Hier klicken
Artikel kommentieren