Wer seinen Privathaushalt durch Handwerker renovieren oder modernisieren lässt, kann seine Einkommensteuer noch stärker senken als bisher. 20 Prozent der Lohnkosten, höchstens jedoch 1.200 Euro pro Jahr, können abgesetzt werden. Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorge-Spezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, ist das doppelt soviel wie bisher.
Außerdem ist der Nachweis der Bezahlung und der durchgeführten Arbeiten vereinfacht worden. Waren die entsprechenden Belege bisher den Finanzämtern immer zusammen mit der Einkommensteuererklärung vorzulegen, ist das nunmehr nur noch auf Anforderung notwendig.
Da der Staat durch diese Förderung die Schwarzarbeit eindämmen will, gilt auch weiterhin, dass alle haushaltsnahen Handwerkerleistungen unbar per Überweisung oder Bareinzahlung auf das Konto des Handwerkers zu bezahlen sind und eine Rechnung vorliegen muss. Das hat der Bundesfinanzhof jüngst mit seinem Urteil vom 20.11.2008 - Az. VI R 14/08 - für die steuerliche Anerkennung bestätigt. Wer also eine entsprechende Handwerkerrechnung bar bezahlt, läuft Gefahr, keine Steuerermäßigung zu erhalten, selbst wenn der Handwerker den Empfang quittiert.
Ansprechpartner:
Herr Dr. Immo Dehnert
Wüstenrot & Württembergische AG
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Herr Frank Weber
Wüstenrot & Württembergische AG
Telefon: +49 (711) 622-1470
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