Urteil / ADAC informiert über Rechte beim Neuwagenkauf
Wenn ein Neufahrzeug nicht mit der Ausstattung ausgeliefert wird, die zuvor im Vertrag vereinbart wurde, kann es als mangelhaft eingestuft werden. So entschied das Landgericht Saarbrücken in einem Beschluss vom 17. Dezember 2008 (DAR 2009, Seite 148).
Der Kläger hatte bezüglich der Innenausstattung seines Neuwagens mit dem Händler “Leder Ebenholz schwarz” vertraglich vereinbart. Bei Lieferung waren jedoch die Türinnenverkleidungen, die Kopfstützen und die Sitzwangen nicht mit Leder, sondern lediglich mit Kunstleder bezogen. Nachdem er den Händler ohne Erfolg zur Nachlieferung aufgefordert hatte, klagte der Käufer sein Recht auf Lederausstattung schließlich ein. Es kam zu einer vergleichsweisen Einigung zwischen den Parteien, wobei das Gericht die Kosten des Rechtsstreites und des Vergleichs dem Verkäufer auferlegte.
Laut ADAC ist eine vertraglich festgelegte Vereinbarung über die Ausstattung eines Neufahrzeuges verbindlich. Ob lieferbare Neuwagen mit der abgemachten Beschaffenheit dem Händler zur Verfügung stehen oder nicht, ist dabei nicht relevant.
Ansprechpartner:
Frau Viola Mensch
ADAC e.V.
Telefon: +49 (89) 7676-2465
Jetzt eine Nachricht senden
ADAC-Online-Redaktion
Telefon: +49 (89) 7676-2411
Fax: +49 (89) 7676-2049
Jetzt eine Nachricht senden
Quelle (lifePR)
Popularity: 1% [ Kommentar zum Artikel abgeben]
Leser dieses Artikels suchten auch nach:
- Abwracken nur noch online
- Käufer haben jetzt Rechtssicherheit
- Keine unlauteren Tricks bei der Inzahlungnahme
- Online-Reservierung ein schlechter Aprilscherz
- Verbraucherrechte - Neuwagenbesitzer dürfen nicht benachteiligt werden
Haftungsauschluss:
Schlaunews.de ist inhaltlich nicht verantwortlich für die von Drittanbietern eingelieferten Pressemeldungen. Die Urheber der Texte stehen am Ende der jeweiligen Pressemeldung, oder sind dort als Quelle verlinkt. Allein diese sind für den Inhalt verantwortlich. Schlaunews.de bietet die Einlieferung kostenloser Pressemeldungen durch Dritte an, macht sich die Inhalte aber nicht zu eigen. Sollte der Urheber nicht ersichtlich sein oder Sie wollen Meldungen löschen lassen, dann besuchen Sie nachfolgenden Link für weitere Informationen:
Hier klicken
Artikel kommentieren