Schulzeiten zählen für die Rente. Der Besuch einer allgemeinbildenden Schule, einer Fachschule, einer Fachhochschule oder einer Hochschule sowie die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme werden ab dem 17. Geburtstag insgesamt bis zu acht Jahren als Anrechnungszeiten in der Rentenversicherung berücksichtigt. Es ist daher wichtig, diese Zeiten bei einer Kontenklärung durch die Rentenversicherung, spätestens aber im Rentenantrag, nachzuweisen. Darauf macht die Deutsche Rentenversicherung Bund aufmerksam.
Anrechnungszeiten steigern zwar nicht immer unmittelbar die Rente. Sie zählen aber bei der Erfüllung von Wartezeiten in der Rentenversicherung mit. So kann man etwa die Altersrente für langjährig Versicherte vor Erreichen der Regelaltersgrenze erhalten, wenn man eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt. Darüber hinaus können Schulzeiten zu einer besseren Bewertung von beitragsfreien Zeiten - also zu einer höheren Rente - führen. Damit aus Schulzeiten Anrechnungszeiten werden können, ist kein Schulabschluss notwendig.
Der Besuch einer Fachschule oder die Teilnahme an einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme wirken sich ferner bis zu drei Jahre rentensteigernd aus.
Bei Fragen geben die Mitarbeiter am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 10004800 gern Auskunft.
Ansprechpartner:
Herr Dr. Dirk von der Heide
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Fax: +49 (30) 86589-425
Frau Tamara Meiling
Presse und Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation
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Fax: +49 (30) 865-89425
Deutsche Rentenversicherung Bund
Telefon: +49 (30) 865-1
Fax: +49 (30) 865-27240
Zuständigkeitsbereich: Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Quelle (lifePR)
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