Für Häuslebauer, die in typische Bauherren-Fallen tappen, kann der Traum vom Eigenheim schnell zum Albtraum werden. bauen.de zeigt die häufigsten Fallstricke auf und erklärt, wie die Klippen umschifft werden können.
Dass das Bauen eines Hauses nicht immer reibungslos verläuft, ist bekannt. Doch neben Ärgernissen wie beispielsweise Baumängeln gibt es noch andere Fallstricke, die die meist unerfahrenen Bauherren an ihre Belastungsgrenze bringen können. bauen.de nennt die drei größten Bauherren-Fallen und zeigt, worauf Häuslebauer achten müssen.
Falle 1: Baunebenkosten falsch eingeschätzt
Ganz gleich, ob mit Bauträger oder Architekt gebaut wird: Die reinen Baukosten sind nicht der Betrag, den der Bauherr tatsächlich zu zahlen hat. Die Baunebenkosten sind erheblich und sollten von Anfang an bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Neben Grunderwerbsteuer (3,5 bis 4,5 Prozent des Kaufpreises - je nach Bundesland), Notar- und Gerichtskosten (zirka ein bis 1,5 Prozent) und eventueller Maklerprovision (rund drei bis sieben Prozent) können noch erhebliche Zusatzkosten für Grundstückserschließung, Außenanlagen, Gas- und Stromanschluss und Extras zusammenkommen. Alles in allem summieren sich diese Kosten schnell auf einen fünfstelligen Betrag.
Falle 2: Unterfinanzierung
Zu wenig Eigenkapital und eine zu knapp bemessene Finanzierung können einen Bauherrn in Bedrängnis bringen. Denn stellt sich später heraus, dass das Geld nicht reicht, muss der Häuslebauer quasi als Bittsteller bei seiner Bank wegen einer Nachfinanzierung anklopfen - und zahlt oft dafür hohe Zinsen.
Falle 3: Auf schwarzes Schaf hereingefallen
Wie in jeder Branche gibt es seriöse und weniger seriöse Bauunternehmen. Einen hundertprozentigen Schutz gibt es nicht, doch man kann das Risiko verringern auf ein schwarzes Schaf hereinzufallen: Fragen sie nach Referenzen, also Bauherren, die in der Vergangenheit mit dem Unternehmen gebaut haben. Prüfen sie die Bau- und Leistungsbeschreibung. Der im Bauvertrag vereinbarte Zahlungsplan für die einzelnen Bauabschnitte muss außerdem den Vorgaben der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) entsprechen.
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