Gute Nachricht, nicht nur in der Zeit der Wirtschaftskrise: Unternehmen werden künftig mehr Geld in ihren Kassen behalten können. ARAG Experten weisen auf ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hin. In diesem wird bestätigt, dass die GEZ für gewerblich genutzte PCs keine Gebühr einziehen darf, nur weil diese theoretisch für den Radioempfang genutzt werden könnten. In dem Urteil stellt das Gericht klar, dass ein Computer nur dann ein „neuartiges Rundfunkempfangsgerät“ sei, wenn es mit für den Empfang benötigten Komponenten ausgestattet sei. Aber selbst wenn der Firmen-PC internetfähig sei, kann die GEZ nicht direkt anklopfen und Geld verlangen. Es käme auf die tatsächliche Nutzungsabsicht an, so das Gericht. Bei einem gewerblichen PC ist wohl davon auszugehen, dass dieser generell für die Arbeit genutzt wird. Eine Hoffnung für die GEZ: Die Berufung wurde zugelassen, ein abschließendes Urteil könnte also der BGH fällen müssen (VG Schleswig-Holstein, Az.: 14 A 243/08).
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