Gemeinhin gilt der Grundsatz, dass Eltern für den Schaden haften, den ihre Sprösslinge angerichtet haben. Aber auch diese Haftung hat ihre Grenzen, stellen ARAG Experten klar. So hat das Landgericht Coburg entschieden, dass Eltern nicht ununterbrochen ihren Nachwuchs im Auge behalten müssen. Das gilt vor allem dann, wenn die Kinder schon etwas älter sind und selbstständig agieren können. Im vorliegenden Fall hatte ein Achtjähriger mit seinem Fahrrad die offene Wagentür eines parkenden Autos beschädigt. Den Schaden in Höhe von 1.100 Euro wollte der Halter von den Eltern des Kindes ersetzt haben, da diese seiner Meinung nach ihre Aufsichtspflicht verletzt hatten. Das Gericht entschied allerdings zugunsten der Eltern. Da der Junge bereits länger alleine Fahrradfahren könne und im allgemeinen auch gut damit zurecht käme, müssten ihn die Eltern in der direkten Wohnumgebung nicht ständig beaufsichtigen (LG Coburg, Az.: 33 S 66/08).
Download des Textes:
http://www.arag.de/thema-recht/rechtstipps-und-urteile/auto-und-verkehr
Popularity: 1% [ Kommentar zum Artikel abgeben]
Leser dieses Artikels suchten auch nach:
- Eltern haften nicht immer
- Keine Aufsichtspflicht in Sackgasse
- Privathaftpflichtversicherung - die gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen
- Legaler Steuertrick für werdende Eltern
- Krankes Kind, was nun?
Haftungsauschluss:
Schlaunews.de ist inhaltlich nicht verantwortlich für die von Drittanbietern eingelieferten Pressemeldungen. Die Urheber der Texte stehen am Ende der jeweiligen Pressemeldung, oder sind dort als Quelle verlinkt. Allein diese sind für den Inhalt verantwortlich. Schlaunews.de bietet die Einlieferung kostenloser Pressemeldungen durch Dritte an, macht sich die Inhalte aber nicht zu eigen. Sollte der Urheber nicht ersichtlich sein oder Sie wollen Meldungen löschen lassen, dann besuchen Sie nachfolgenden Link für weitere Informationen:
Hier klicken
Artikel kommentieren