Die wesentlichsten Änderungen in der Lohnsteuerrichtlinie 2008 ergeben sich im Reisekostenrecht. Das trifft alle Arbeitgeber, die ihren Arbeitnehmern die Kosten für eine Dienstreise im In- und Ausland, für eine Einsatzwechseltätigkeit oder eine für Fahrtätigkeit steuerfrei erstatten wollen. Dazu müssen alle betrieblichen Reisekostenregelungen auf den Prüfstand!
In einer Zeit, in der die Zahl der Tätigkeiten außerhalb des Betriebes immer mehr zunehmen, beklagen viele Firmen den gestiegenen Verwaltungsaufwand bei der Abwicklung von Dienstreisen. „Die zum Jahreswechsel aufgrund der Gesetzesänderungen sowieso vorzunehmende Überprüfung innerbetrieblichen Regelungen sollten die Unternehmen zum Anlass nehmen ihre Reisekosten-Abwicklung zu überprüfen“, so Karl-Heinz Heuer von der Beratungsfirma „PERSONALextern“. Nach Ansicht von Heuer lassen sich bis zu 70% der Verwaltungskosten bei der Dienstreiseabwicklung mit optimierten Prozessen und Online-Systemen im Internet/Intranet einsparen. Darüber hinaus bilden die Reisekostenabrechnungen bei den Lohnsteuerprüfungen des Finanzamtes ein erhebliches Potenzial für Nacherhebungen.
Hier ist für alle Unternehmen akuter Handlungsbedarf gegeben. PERSONALextern bietet interne und externe Seminare und Beratungen zu diesem Thema an, damit Unternehmen Reisekosten auch in Zukunft rechtssicher und optimiert abrechnen können.
PERSONALextern
Karl-Heinz Heuer
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PERSONALextern hat sich auf Services im Personalwesen unter Nutzung modernster Internet-Technologien spezialisiert. Für kleine und mittelständische Unternehmen, die sich keine eigene Personalabteilung leisten können, werden kostengünstige Lösungen für das Personalwesen angeboten. Erfahrene Personalfachleute übernehmen Teilbereiche oder die gesamte Personalarbeit von A wie Abrechnung bis Z wie Zeugniserstellung.
Quelle (openPR)
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