Wer 35 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, kann mit 63 Jahren in Rente gehen. Auch hier zählen nach Auskunft der ARAG Experten freiwillige Beiträge. So kann sich z. B. ein Selbständiger, der vor der Selbständigkeit schon viele Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt hat, mit freiwilligen Beiträgen die vorzeitige Altersrente sichern.
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
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Quelle (lifePR)
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