Freiwillige Beiträge


Nicht von der Rentenversicherungspflicht erfasste Personen haben die Möglichkeit, durch Zahlung freiwilliger Beiträge in der gesetzlichen Rentenversicherung eine Alterssicherung aufzubauen. Die Beitragshöhe kann nach individuellen Wünschen und finanziellen Möglichkeiten zwischen dem Mindestbeitrag von 79,60 Euro monatlich (955,20 Euro pro Jahr) und dem Höchstbeitrag von derzeit 1044,75 Euro monatlich frei gewählt werden. Laut ARAG Experten gelten diese Grenzen in den alten und neuen Bundesländern gleichermaßen.

Ansprechpartner:

Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
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Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025

Quelle (lifePR)

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