Kein Arbeitslosengeld für Berufskolleg-Schüler
Ebenso wie Schüler anderer Schulen, haben auch Schüler eines Berufskollegs keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Laut ARAG Experten können Schüler aufgrund der zeitlichen Belastung mit ihrem Unterricht nur versicherungsfreie Tätigkeiten ausüben, so dass eine Meldung als arbeitssuchend ausscheidet (SG Münster 3 S AL 62/07).
Private Rentenversicherung wirkt sich auf Sozialleistungen aus
Besteht eine private Rentenversicherung, so kann diese grundsätzlich den Anspruch auf staatliche Sozialleistungen kosten, da diese eingesetzt werden muss, bevor der Anspruch auf staatliche Hilfe besteht. Laut ARAG zählt eine private Rentenversicherung, anders als die staatlich geförderten Versicherungen, zum verwertbaren Vermögen (SG Mainz S 7 AS 249/06).
Berufsgenossenschaft darf kürzen
Erleidet ein Versicherter einen Arbeitsunfall, so kann er grundsätzlich von der Berufsgenossenschaft volle Leistungen verlangen. Laut ARAG Experten dürfen einem Versicherten die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung aber ganz oder teilweise versagt werden, wenn der Arbeitsunfall bei einer Straftat eintritt ( BSG B 2 U 1/07 R).
Kostenersatz für Tierseuchen
Muss ein Tierzüchter aufgrund des Verdachtes einer Virusinfektion seine Tiere töten, erhält er neben der Entschädigung aus der Tierseuchenkasse auch die Entsorgungskosten. Laut ARAG können die Besitzer seuchenkranker Tiere die Kosten für die Entsorgung der Kadaver vom Staat zurückverlangen (BVerwG 3 C 10.07).
Download des Textes unter: http://www.arag.de/….
Ansprechpartner:
Frau Brigitta Mehring
Konzernkommunikation
Jetzt eine Nachricht senden
Telefon: +49 (211) 963-2560
Fax: +49 (211) 963-2025
Quelle (lifePR)
Popularity: 1% [ Kommentar zum Artikel abgeben]
Leser dieses Artikels suchten auch nach:
- LASIK OP wird nicht bezahlt
- Müllschlucker darf abgeschafft werden
- Keine Raucherlaubnis für Raucherclub
- Überfall kann Arbeitsunfall sein
- Hinweispflicht bei Winterreifen
Haftungsauschluss:
Schlaunews.de ist inhaltlich nicht verantwortlich für die von Drittanbietern eingelieferten Pressemeldungen. Die Urheber der Texte stehen am Ende der jeweiligen Pressemeldung, oder sind dort als Quelle verlinkt. Allein diese sind für den Inhalt verantwortlich. Schlaunews.de bietet die Einlieferung kostenloser Pressemeldungen durch Dritte an, macht sich die Inhalte aber nicht zu eigen. Sollte der Urheber nicht ersichtlich sein oder Sie wollen Meldungen löschen lassen, dann besuchen Sie nachfolgenden Link für weitere Informationen:
Hier klicken
Artikel kommentieren