Der Rechtsanwalt Michael Schweizer gibt Tipps für eine reibungslose Rückgabe
Die Bescherung kommt immer öfter aus dem Internet. Doch was tun, wenn das online bestellte Weihnachtsgeschenk nicht gefällt? Für TOMORROW, das Internet-Magazin, gibt Rechtsexperte Michael Schweizer Tipps, damit Internet-Nutzer bei der Rückgabe nicht den Kürzeren ziehen: “Kunden können ihre Bestellung mit wenigen Ausnahmen - etwa bei Maßanfertigungen oder wenn Datenträger bereits entsiegelt wurden - innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware ohne Begründen schriftlich widerrufen und zurückschicken.”
“Wurde ein sogenanntes Rückgaberecht eingeräumt, hat bei fristgerechter Rücksendung grundsätzlich der Unternehmer die Rücksendekosten zu zahlen”, betont der Anwalt. Wenn beim Kauf eines Artikels ein sogenanntes Widerrufsrecht anstatt des Rückgaberechts eingeräumt wurde, gibt es einen Unterschied: “Es kann sein, dass der Kunde die Kosten der Rücksendung übernehmen muss.” Dies ist der Fall, wenn die zurückzugebende Ware korrekt geliefert wurde und nicht mehr als 40 Euro kostet - oder auch bei teurerer Ware, wenn die Rechnung noch nicht beglichen wurde. Entspricht die gelieferte Ware nicht der bestellten, muss der Kunde die Rücksendekosten aber generell nicht tragen, erklärt Spezialist Schweizer.
Weitere Ratschläge rund um das Thema Internet finden Sie in der neuen Ausgabe (1/09) von TOMORROW, dem Internet-Magazin, das ab sofort im Handel erhältlich ist.
Ansprechpartner:
Herr Jonas Grashey
Hubert Burda Media
Telefon: +49 (89) 9250-2128
Fax: +49 (89) 9250-2745
Zuständigkeitsbereich: Presse-Kommunikation
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Quelle (lifePR)
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