Auch wenn Kleidungsstücke in Übergrößen meist kostspieliger sind als andere, kann ein übergewichtiger Mensch keine Zusatzzahlungen vom Amt erwarten, wenn er auf staatliche Unterstützung angewiesen ist. Dies musste kürzlich eine unter krankhafter Fettleibigkeit leidende Dame feststellen, als sie Kosten in Höhe von rund 170 Euro für BHs in Übergröße beantragte. Die Recherche des Amts hatte ergeben, dass es sich zwar um eine große, nicht aber um eine nicht gängige Größe handelte, die auch unter dem veranschlagten Preis zu haben sei. Zudem reiche die allgemeine Bekleidungspauschale auch für teurere Unterwäsche, wenn man an anderer Stelle auf preisgünstige Ware beispielsweise aus dem Secondhand-Shop zurückgreift, empfehlen ARAG Experten (LSG Schleswig, Az.: L 9 B 111/08 SO PKH).
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