Nach Informationen des ARD-Hauptstadtstudios haben sich die zuständigen Ministerien für Umwelt, Finanzen, Verkehr und Wirtschaft auf die “Richtlinie zur Förderung des Absatzes von Personenkraftwagen” geeinigt. Die sogenannte Umwelt-Prämie gilt demnach nicht nur beim Kauf eines neuen Fahrzeugs. Dem Entwurf zufolge, der dem Hauptstadtstudio vorliegt, gilt die Umweltprämie auch für Neufahrzeuge, die geleast werden. Jahreswagen werden dann gefördert, wenn sie auf einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Autoleasinggesellschaft zugelassen waren.
Im Entwurf heißt es wörtlich, ein Neufahrzeug sei ein “Fahrzeug, das zum ersten Mal und in Deutschland zugelassen wird und mindestens die Emissionsvorschrift Euro 4 erfüllt. Dies gilt auch für Leasingfahrzeuge”.
Weiterhin heißt es: “Jahreswagen ist ein PKW, der - zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Zulassung auf den Antragsteller/die Antragstellerin längstens ein Jahr einmalig auf einen Kfz-Hersteller, dessen Vertriebsorganisationen oder dessen Werksangehörigen, einen Kfz-Händler, eine herstellereigene Autobank, ein Automobilvermietungsunternehmen oder eine Automobilleasinggesellschaft zugelassen gewesen sein” (muss).
Ansonsten entspricht die Richtlinie den bisher bekannt gewordenen Einzelheiten, etwa dass ein Altfahrzeug mindestens neun Jahre alt sein muss, also vor dem 14.01.2000 zuerst zugelassen worden sein muss. Das Altfahrzeug muss unmittelbar vor der Verschrottung mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein.
Ansprechpartner:
ARD-Hauptstadtstudio
Telefon: +49 (30) 2288-2100 /-2101
Zuständigkeitsbereich: Chefredaktion Fernsehen
Jetzt eine Nachricht senden
Telefon: +49 (30) 22 88-23 00, - 23 01
Zuständigkeitsbereich: Chef vom Dienst
Quelle (lifePR)
Popularity: 1% [ Kommentar zum Artikel abgeben]
Leser dieses Artikels suchten auch nach:
- Fallstricke zwischen Umwelt- und Abwrackprämie
- Abwrackprämie: vor Verschrottung Gutachten einholen
- Abwrackprämie: Was gilt Baujahr oder Erstzulassung?
- Käufer haben jetzt Rechtssicherheit
- Marktlücke Jahreswagen - Seger Automobile forciert Fabia, Octavia und Superb der VW Tochter Skoda.
Haftungsauschluss:
Schlaunews.de ist inhaltlich nicht verantwortlich für die von Drittanbietern eingelieferten Pressemeldungen. Die Urheber der Texte stehen am Ende der jeweiligen Pressemeldung, oder sind dort als Quelle verlinkt. Allein diese sind für den Inhalt verantwortlich. Schlaunews.de bietet die Einlieferung kostenloser Pressemeldungen durch Dritte an, macht sich die Inhalte aber nicht zu eigen. Sollte der Urheber nicht ersichtlich sein oder Sie wollen Meldungen löschen lassen, dann besuchen Sie nachfolgenden Link für weitere Informationen:
Hier klicken
Artikel kommentieren