Archive for Januar 5th, 2010
Grundsätzlich muss an Engstellen oder Hindernissen derjenige den Gegenverkehr durchlassen, der am Hindernis links vorbeifahren will. Das OLG Köln entschied nun nach Mitteilung der D.A.S., dass der Wartepflichtige für einen Unfall nicht allein verantwortlich ist, wenn für beide genug Platz zum gleichzeitigen Durchfahren war. OLG Köln, Az. 16 U 80/08
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