Archive for Juli 30th, 2009
Eine Teilkaskoversicherung muss unter Umständen nicht zahlen, wenn das versicherte Fahrzeug bei einer Probefahrt entwendet wird. Der spätere Kläger wollte das Motorrad verkaufen. Als ein ihm namentlich nicht bekannter Kaufinteressent erschien, vertraute er diesem das Zweirad zur Probefahrt an. Bedauerlicherweise war das einzige, was zurückkam, eine SMS, mit der der ...