Heute tritt die neue Pflanzenabfall-Verordnung in Kraft. Damit dürfen die Landkreise und kreisfreien Städte das Verbrennen von Baum- und Strauchschnitt nur noch im sogenannten Außenbereich zulassen (außerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile). Gleichzeitig entfällt die bisherige Anzeigepflicht durch den Bürger. Geändert wurde auch der Verbrennungszeitraum im Frühjahr von bisher März auf Mitte März bis Mitte April.
Mit den vorgenommenen Änderungen soll auf die Praxis des Verbrennens von Baum- und Strauchschnitt in Thüringen reagiert werden. Aufgetretene Beeinträchtigungen durch Rauch und Geruch werden mit der neuen Verordnung minimiert. Der Wegfall der Anzeigepflicht soll jedoch die zuständigen Behörden nicht von stichprobenartigen Kontrollen entbinden.
Aus Gründen der Luftreinhaltung und zur Erhöhung der Lebensqualität ruft das Ministerium die Bürger auf, stärker auch die alternativen Entsorgungsmöglichkeiten zu nutzen. Dazu gehört die Entsorgung über Grünabfallcontainer oder Biotonne, Schreddern und Kompostieren (verrotten, untergraben oder unterpflügen). Informationen erteilt die Stadtverwaltung oder das Landratsamt.
Quelle pressrelations.de
Popularity: 1% [ Kommentar zum Artikel abgeben]
Leser dieses Artikels suchten auch nach:
- Der Baum im Herbst: Warum der Laubabwurf überlebenswichtig ist
- Chronicles of Mystery - Das Geheimnis um den Baum des Lebens
- Was leistet die Kfz-Versicherung bei Sturmschäden?
- Tipps für den richtigen Weihnachtsbaum
- Gebäudeversicherung - Was tun, wenn es heftig gestürmt hat?
Haftungsauschluss:
Schlaunews.de ist inhaltlich nicht verantwortlich für die von Drittanbietern eingelieferten Pressemeldungen. Die Urheber der Texte stehen am Ende der jeweiligen Pressemeldung, oder sind dort als Quelle verlinkt. Allein diese sind für den Inhalt verantwortlich. Schlaunews.de bietet die Einlieferung kostenloser Pressemeldungen durch Dritte an, macht sich die Inhalte aber nicht zu eigen. Sollte der Urheber nicht ersichtlich sein oder Sie wollen Meldungen löschen lassen, dann besuchen Sie nachfolgenden Link für weitere Informationen:
Hier klicken
Artikel kommentieren