Weltverbrauchertag 15. März: Verbraucherschutz im Finanzmarkt
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kritisiert die Anfang des Jahres eingeführte Protokollpflicht in der Geldanlageberatung als unzureichend.
Seit Anfang 2010 müssen Anlageberater ein schriftliches Protokoll jeder Beratung anfertigen. Diese Dokumentation soll Verbrauchern den Nachweis bei Falschberatung erleichtern. Doch erste Erfahrungen mit Beratungsprotokollen zeigen: Meist werden keine Informationen zu den Kosten der empfohlenen Produkte gegeben. Eine Begründung, warum bestimmte Produkte empfohlen werden, ist nicht nachvollziehbar - der Bezug zu den Präferenzen der Anleger nicht ersichtlich. Bei der Bewertung der Risiken einer Anlage haben Berater oft die Möglichkeit, einfach eine erstaunliche Option anzukreuzen: “Auf eigenen Wunsch weicht der Kunde bei dieser Geldanlage vom ermittelten Profil ab”. Haben Verbraucher Beratungsprotokolle unterschrieben, können diese im Streitfall gegen sie verwendet werden - der Verbraucherzentrale liegen bereits Beschwerden über falsche Protokolle vor.
Die im Versicherungsbereich schon länger vorgeschriebenen Beratungsprotokolle sind meist so formuliert, dass die Berater sich damit unkalkulierbaren Haftungsrisiken entziehen. Für die Anlageberatung zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab. Verbraucher sollten sich daher keinesfalls zum Unterzeichnen des Beratungsprotokolls drängen lassen - das Gesetz verlangt nur die Unterschrift des Beraters. Stellt sich bei der gründlichen Durchsicht heraus, dass ein Protokoll unrichtige Angaben enthält, sollte man den Berater umgehend zur Korrektur auffordern. Die Protokollpflicht für Anlageberatungen schützt Verbraucher übrigens nicht vor einem grundsätzlichen Problem: Finanzberatung wird dominiert von unterschiedlich hohen Provisionen für den Verkauf von Anlageprodukten. Sie beeinflussen die Empfehlung des Beraters.
Die Verbraucherzentrale beobachtet die Umsetzung der Protokollpflicht. Anleger können sie dabei unterstützen, indem sie Protokolle ihrer Anlageberatung zur Verfügung stellen - am einfachsten per E-Mail an info@vz-bw.de, per Briefpost an die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Paulinenstraße 47, 70178 Stuttgart oder per Fax an 0711-66 91 50.
Quelle lifePR
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