Der Europäische Gerichtshof berät derzeit darüber, wann ein Schuldner konkret “in Verzug” gerät. Muss der zu zahlende Betrag innerhalb der Zahlungsfrist von 30 Tagen dem Konto des Gläubigers rechtzeitig gutgeschrieben sein? Oder reicht es aus, wenn der Gläubiger den Überweisungsauftrag fristgerecht erteilt und die Bank ihn durchführt, das Geld aber erst ein oder mehrere Tage später auf dem Gläubigerkonto eingeht?
Tendenz: Verzugszinsen werden nur dann vermieden, wenn der fällige Betrag dem Geldinstitut des Gläubigers rechtzeitig zugegangen ist.
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Quelle (openPR)
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