Viele Deutsche sind zu dick - manche wollen deshalb abspecken. Dazu werden allerlei Rezepte, Programme und Diäten angeboten. Eines solcher Programme ist eine Therapie unter ärztlicher Betreuung in einer speziellen Klinik. Die Frage ist, ob die Kosten für eine klinische Abmagerungskur wie Krankheitskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar sind.
Mit dieser Frage war jetzt der Bundesfinanzhof befasst - und ist zu folgendem Ergebnis gekommen: Kosten für eine Abmagerungskur können dann steuermindernd abgesetzt werden, wenn die Kur aus medizinischen Gründen angezeigt ist. Und diese medizinische Notwendigkeit kann nur durch ein amtsärztliches Attest nachgewiesen werden, wobei das Attest unbedingt vor Beginn der Behandlung eingeholt werden muss (BFH-Urteil vom 29.5.2007, III B 37/06).
Die Vorlage eines amtsärztlichen Attestes ist deshalb erforderlich, weil Übergewichtigkeit nicht in jedem Fall krankhaft sein muss und eine Abmagerung nicht unmittelbar der Behandlung von Krankheiten dient. Die BFH-Richter weisen erneut darauf hin, dass ein nachträglich erstelltes Attest des Amtsarztes und Bescheinigungen des Hausarztes oder eines Orthopäden nicht ausreichen.
STEUERRAT: Nach einer erfolgreichen Abmagerungskur dürfte die Anschaffung neuer Kleidung erforderlich sein. Selbst wenn der Finanzbeamte die Kosten der Abmagerungskur aufgrund der medizinischen Notwendigkeit schluckt, wird er bei den Kosten für die Kleidung den Kopf schütteln. Bei diesen Ausgaben handelt es sich nämlich um Folgekosten einer Krankheit, die nicht zu einer Heilung oder Linderung der Krankheit beitragen (BFH-Urteil vom 29.1.1986, BFH/NV 1986 S. 285). Weitere interessante Infos enthält der Beitrag von Steuerrat24 “Kuraufenthalt: Steuerliche Anforderungen an eine Kur”.
Die ist eine aktuelle Info von www.steuerrat24.de.
Steuerrat24
Postfach 1382
69496 Hemsbach
Tel.: 06201 / 470 675
Fax: 06201 / 470 676
info@steuerrat24.de
www.steuerrat24.de
Steuerrat24 ist das zeitgemäße Informations- und Nachschlagewerk zu Steuerfragen und zum Steuern sparen im Internet, vergleichbar einem mehrbändigen Loseblattwerk im Umfang von mehreren tausend Seiten. Hier werden die Informationen laufend auf aktuellem Stand gehalten und beständig erweitert. Das Internetportal bietet kompetente Hilfe nicht nur für die Steuererklärung, sondern jederzeit während des Jahres. Ausführlich, aktuell und verständlich auch für Steuerlaien.
Quelle (openPR)
Popularity: 1% [ Kommentar zum Artikel abgeben]
Leser dieses Artikels suchten auch nach:
- LASIK OP wird nicht bezahlt
- Schulbesuch im Ausland: Schulgeld jetzt auch an Auslandschulen absetzbar
- Krankenversicherung: Belastungsgrenze für Zuzahlungen weiter unklar
- Leistungen der Zahnzusatzversicherung - medizinische Notwendigkeit muss gegeben sein
- Versicherungsgelder sind keine Betriebseinnahmen
Haftungsauschluss:
Schlaunews.de ist inhaltlich nicht verantwortlich für die von Drittanbietern eingelieferten Pressemeldungen. Die Urheber der Texte stehen am Ende der jeweiligen Pressemeldung, oder sind dort als Quelle verlinkt. Allein diese sind für den Inhalt verantwortlich. Schlaunews.de bietet die Einlieferung kostenloser Pressemeldungen durch Dritte an, macht sich die Inhalte aber nicht zu eigen. Sollte der Urheber nicht ersichtlich sein oder Sie wollen Meldungen löschen lassen, dann besuchen Sie nachfolgenden Link für weitere Informationen:
Hier klicken
Artikel kommentieren