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Datenschutz 2018 oder was noch alles auf uns zukommt

Die IT-Branche befindet sich seit Jahren im Aufwind. Wachstumsfaktor ist die zunehmende Bedeutung des Internets und die rasante Digitalisierung der Arbeitswelt. Leider sind auch hier, ständig neue Gesetze und Vorschriften zu beachten!

Nach langer Beratung haben sich die EU-Gremien über den endgültigen Inhalt der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung geeinigt. In Kraft treten soll die neue Verordnung Mai 2018 und löst die alte EU-Datenschutzrichtlinie ab, damit ist Eile für die IT-Verantwortlichen angesagt!

Das betrifft:

• Führungskräfte, die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind
• Mitarbeiter die für die Datenverarbeitung verantwortlich sind
• zukünftige und bereits betriebliche Datenschutzbeauftragte
• Personen, die sich als externer Datenschutzbeauftragter selbständig machen wollen

Ein Beispiel:

• Änderungen in den Dokumentationspflichten
• Neue Informations- und Meldepflichten
• Änderungen im Umgang mit Beschäftigtendaten und Betroffenenrechten
• Höheres Betriebsrisiko durch höhere Strafen und aktivere Aufsichtsbehörden
• Änderungen in der Auftragsverarbeitung

Egal ob Groß oder klein-Unternehmen eine Prüfung kann jederzeit ohne Ankündigung stattfinden! Die Partner des IT-Service-Net sind vorbereitet, sind es die kleinen-und mittleren Unternehmen auch?

Verstöße gegen das Datenschutzgesetz
Wird gegen Vorschriften verstoßen, zum Beispiel wenn kein Datenschutzbeauftragter vorhanden ist, kann das Folgen haben. Es besteht eine Meldpflicht an die Aufsichtsbehörde, es besteht die Gefahr von Bußgeldern bei Nichteinhaltung. Schadenersatzklage eines Geschädigten der Schadenersatz vom Unternehmen beansprucht. Geraten Daten in falsche Hände besteht eine teure Publikationspflicht. Von Imageschäden für das Unternehmen gar nicht zu reden.

Merkt doch keiner
Doch ein festgestelltes Datenleck oder unzureichende Maßnahmen reichen schon für eine Beschwerde bei der dafür zuständigen Behörde, durch einen entlassenen Mitarbeiter oder einem Insider.

Der Chef haftet immer
Nicht jedes Unternehmen verfügt über einen Datenschutzbeauftragten.Dieser ist, je nach Betriebsgröße, erforderlich. Dieser erarbeitet ein Sicherungskonzept und kümmert sich um die vorgeschriebene Ausführung und unterbreitet weitere Vorschläge. Die Sicherungsmaßnahmen sind abhängig von der Firmengröße dem Firmenzweck und von den einschlägigen Vorschriften

Kein eigener IT-Fachmann
Um dieses Probleme abzuwenden, bietet das IT-Service-Net seine Dienste an und tritt an die Stelle eines internen IT-Administrator, allerdings preiswerter und bedarfsorientiert. Das Netz stellt verlorene Daten her, bringt die IT auf den neuesten Stand und sorgt dafür, dass firmeninterne Daten vor Viren und anderen Eindringlingen konsequent geschützt werden. https://www.it-service-net.de/partnersuche

Aufgrund der wachsenden Brisanz dieser Themen verstärkt das Netz seine Reihen und bietet damit Chancen für Einzelkämpfer und Gründer. An einer Mitarbeit Interessierte werden ausgebildet, um einen optimalen Service in der Zielgruppe der Unternehmen zu leisten. Weitere Informationen unter https://www.it-service-net.de/

ITSN/Schappach

Pressemeldung eingesendet von:

Ulrich Schappach

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